Für die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge

Datum des Artikels 06.07.2018
Bund aktuell

Antrag des MIT-Bundesverbandes an den CDU-Parteitag, 7./8. Dezember 2018

Der CDU-Bundesparteitag möge beschließen:
Die CDU Deutschlands bekennt sich zum Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge und will die betriebliche Altersvorsorge stärken. Hierzu setzt sie folgende Maßnahmen um:

Halber Beitrag in der Auszahlungsphase
Auf Betriebsrenten (u.a. die sog. Direktversicherungen) wird zukünftig nur noch der halbe Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) gezahlt.

Freigrenze zum Freibetrag umwandeln
Die bisherige Freigrenze für beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter
(derzeit 152,25 Euro) wird in einen Freibetrag umgewandelt.

Begründung:
Die Altersvorsorge in Deutschland befindet sich in einer Vertrauenskrise. Die Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) belastet nicht nur die in Deutschland weit verbreiteten sicherheitsorientierten Anlageformen, sondern insbesondere auch die zweite und dritte Säule unseres Altersvorsorgesystems. Der Paradigmenwechsel hin zu einer  Lebensstandardsicherung über alle drei Säulen bleibt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiterhin richtig und geboten. Nur gemeinsam erfüllen die drei Säulen ihre Sicherungsfunktion.

Die zweite Säule (Betriebliche Altersvorsorge) leidet dabei aufgrund teilweise mehrfacher Beitragsbelastungen zunehmend unter einem Akzeptanzproblem. Daher wollen wir zum einen Betriebsrenten nur noch mit dem halben Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) belasten und zum anderen die bisherige Freigrenze für beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter (derzeit  152,25 Euro) in einen Freibetrag umwandeln.

Auf diese Weise wird die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge erhöht. Zugleich wird Vertrauen, welches durch die sogenannte Doppelverbeitragung seit dem „GKV-Modernisierungsgesetz“ von 2004 verloren gegangen ist, zurückgewonnen.