"Mindestlohnerhöhung –Auswirkungen auf den Mittelstand und die Arbeitslosensituation"

Datum des Artikels 13.11.2025
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Es ist beschlossen - Anfang 2026 wird der Mindestlohn erhöht. Die MIT und die JuMIT im Rhein-Kreis Neuss nahmen das zum Anlass, in einer Podiumsdiskussion darüber zu sprechen. Ziel des Abends war es, die Auswirkungen für den Mittelstand und den Arbeitsmarkt darzustellen und Lösungen aufzuzeigen.

Die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde ab 01.01.2026 hat gravierende Auswirkungen für KMU's und Handwerker. Alle Teilnehmer der Podiumsdiskussion hatten im Vorfeld anonym eine Einschätzung zur Erhöhung des Mindestlohns gegeben. In sehr angeregter Diskussion stellten Unternehmer dar, dass durch die Anhebung des Mindestlohns das Lohngefüge im Unternehmen verändert werde. Es wurde auch die Frage diskutiert, ob die Anhebung des Mindestlohns nicht an die Qualifizierung der Mitarbeiter gebunden sein solle. Grundsätzlich seien die Unternehmer bereit, mehr an die Mitarbeiter zu zahlen, doch dies dürfe nicht zu Lasten der Geschäftsfähigkeit der Unternehmen gehen. "Wir haben kein Reserven mehr!" Nach der Corona-Krise, dem Zusammenbruch von Lieferketten, der zunehmenden Bürokratie, der Energiekrise mit den steigenden Kosten, des Ukraine- Krieges und der rezessiven Wirtschaft sehen die mittelständischen Unternehmen keine Möglichkeiten mehr, die Anhebung des Mindestlohnes zu gewährleisten. Gerade im Hotel- und Gaststättenwesen sind bei den Tarifverhandlungen der letzten Jahre bereits Gehaltssteigerungen von mehr als 25 % in den unteren Lohngruppen umgesetzt worden. Die wirtschaftliche Lage des Mittelstandes sei in vielen Bereichen dramatisch und es wird befürchtet, dass die Anhebung des Mindestlohns für niemanden eine Verbesserung bringe. Es kam dabei auch der Wunsch und die Forderung auf, dass der Staat sich bei der Gestaltung des Gehaltsgefüges zurückhalten solle. Die Vertragsparteien seien daran interessiert, mit einer angemessenen Lohngestaltung das Überleben des Unternehmens bei gleichzeitiger Wahrung der Lebensqualität der Mitarbeiter zu garantieren. Positiv wurde die Anmerkungen des Vertreters der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen, der auf die Möglichkeiten von QCG und Fördermaßnahmen bei Qualifizierungen verwies. Dies ist ebenso diskutiert worden, wie der Fachaufsatz des Arbeitsjuristen Christian Picker, der die Rechtskonformität der Anhebung des Mindestlohns in Frage gestellt hatte. Zusammenfassend sind bei dieser Podiumsdiskussion Erwartungen an die Regierung formuliert worden, die den Mittelstand zeitnah entlasten müssen, damit dieser auch in Zukunft das Rückgrat der deutschen Wirtschaft sein kann. Die Besinnung und Umsetzung der Sozialen Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard kann für alle die Lösung auf diesem Weg sein. Besonders werden Entlastungen für die mittelständischen Unternehmen bei Energiekosten, bürokratischen Anforderungen und den damit überbordenden Kosten erwartet.